Wenn aus politischen, militärischen oder wirtschaftliche Bedingungen der Ölpreis signifikant steigt, können die Reedereien einen Treibstoffzuschlag verlangen.
Die Höhe ist abhängig von der Preissteigerung, dem Fahrgebiet und der Streckenlänge. Festgesetzt würde er für ca. 4-8 Wochen vor Anreise, muss bis spätestens 20 Tage vor Anreise bekanntgegeben werden und darf max. 8% des Reisepreises betragen. Die Zahlung erfolgt an Bord und kommt direkt der Reederei zugute. Die Erhebung dieses Zuschlages steht im Einklang mit dem Europäischen Reiserecht Richtlinie (EU) 2015/2302, L326, Abs. 33 und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bewirkt kein Recht auf einen kostenlosen Reiserücktritt.