Corona-Virus

Das Corona-Virus ist in aller Munde, hier halten wir Sie auf dem Laufenden.

Die Situation in Europa hat sich mit zunehmendem Impffortschritt zusehends entspannt, kleinere Infektionswellen ebben schnell wieder ab, zeigen aber, das Corona nun zu unserem Leben dazugehört.
Im Moment gibt es kaum noch Einschränkungen in Mitteleuropa, weder bei Grenzübertritten, Übernachtungen, Restaurants etc. Eine Ausnahme bildet noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland und in Wien, während in allen übrigen Ländern der Verkehr auch ohne Maske und Corona-Ausbruch funktioniert.

(Wenn Sie das unsinnig finden, schreiben Sie bitte höflich formulierte Emails an:
karl.lauterbach@bundestag.de und office@michael-ludwig.wien)

Damit gilt für alle Rad & Hotel-Touren, dass es keine Einschränkungen mehr für die Buchung einer Reise gibt. Reedereien und Schiffsagenturen müssen etwas vorsichtiger planen, da der Schaden im Falle einer Einschränkung größer wäre. Hier gilt derzeit:
- Niederlande und Deutschland:
keine Einschränkungen, bei einigen Schiffen tagesaktueller Test geplant
- Polen, Kroatien, Frankreich, Italien
keine Einschränkungen
- Donauländer
sehr unterschiedlich:
MS Primadonna: geimpft und/oder genesen geplant
MS Vivienne, MS Swiss Crown: keine Einschränkungen geplant
MS Prinzessin Katharina, MS SE-Manon: tagesaktueller Test geplant

Bitte beachten:
Staaten können jederzeit und kurzfristig die Regeln ändern. Anders als bisher ist die Corona-Pandemie kein überraschendes und unvorhersehbares Ereignis mehr, sondern planbar. Damit geht das Risiko, eine Reise nicht antreten zu können, auf den Gast über, es gelten wieder die Allgemeinen Stornobedingungen. Für Geimpfte/Genesene gibt es keine Probleme, hier käme höchstens eine Testpflicht hinzu. Für Ungeimpfte könnte es aber problematisch werden, wenn wieder eine Impfung verlangt würde.
Maskenpflicht und Testpflicht sind im Übrigen lästig, aber zumutbar und kein Grund für einen kostenfreien Reiserücktitt.

Natürlich gilt weiterhin:
Stornieren kann man eine Reise immer, kostenfrei jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, die sich seit 2020 etwa so weiterentwickelt haben:

Grundsatz:
Eine Reise ist wegen außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort nicht machbar oder zumutbar.

Ein kostenfreier Storno ist daher in diesen Fällen möglich:
- Das Herkunftsland des Gastes erlässt eine Reisewarnung für die Urlaubsregion
- Das Urlaubsland stuft die Herkunftsregion als Risikogebiet ein
- Die Anreise zum Urlaubsort ist durch staatliche Maßnahmen nicht möglich (Grenzschließungen)
- Die Reise ist unzumutbar (Quarantänepflicht bei Ankunft oder Rückkehr)

Wichtig: diese Gründe müssen auf den individuellen Reisebeginn zutreffen, in der Praxis hat sich für die Feststellung ein Zeitraum von 3-5 Wochen vor Reiseantritt herausgebildet.

In diesen Fällen werden wir die Reise rückabwickeln und die geleisteten Zahlung erstatten. Gerne machen wir Ihnen natürlich auch ein Angebot für eine Umbuchung auf einen anderen Termin/Region oder einen Reisegutschein.

Als Reiseveranstalter können wir bei Hotel-Reisen etwas kulanter sein, Hotelzimmer können schneller wieder gefüllt werden. Bei Schiffsreisen gibt es überwiegend Fremdkosten von Reedereien oder Schiffsagenturen, die wir weitergeben müssen.

Hier können Sie sich aktuell informieren:

Deutschland
Auswärtiges Amt & Robert-Koch-Institut

Schweiz
Bundesamt für Gesundheit

Österreich
Bundesministerium für Gesundheit

Infos zu Reisemöglichkeiten in Deutschland erhalten Sie hier:
Tourismus-Wegweiser

Interessantes von 3. Seite:
Das Coronavirus ist neu, die gesetzlichen Regelungen zum Reiserecht damit teilweise unklar. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz hat eine gute Zusammenfassung erstellt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ist das Virus auch mit den neuen Mutationen nicht besonders ansteckend (z.B. im Vergleich mit Masern) und bei Weitem nicht so gefährlich wie viele Erreger, mit denen sich Menschen in anderen Regionen auseinandersetzen müssen. Daher: Vorsicht ja - Panik nein.

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